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mentator des Horaz, diesen mit einem gewissen Recht den ersten juristischen Schriftsteller der Alten. 142)

Q. Scaevola gab ein Werk heraus betitelt jus civile, in welchem das Privatrecht zusammengestellt und systematisch in 18 Bücher geordnet erschien. 143) Schon bei den Juristen der nächsten Generation, aber auch noch in später Folgezeit genoss dasselbe das grösste Ansehen.144) Pomponius, einer der bedeutendsten juristischen Männer des 2. Jahrhunderts nach Christo, schrieb nach Hadrian's Tod einen Commentar dazu in wenigstens 39 Büchern; 145) Laelius Felix, ein Jurist der hadrianischen Zeit, verfasste ein aus mehreren Büchern bestehendes Werk darüber; 146) auch Gajus, der grosse Rechtslehrer, scheint es commentirt zu haben; 147) und schon Servius Sulpicius schrieb kritisirte Bemerkungen zu dem Buche, die jedoch weniger Beifall gefunden zu haben scheinen als der kritische Schriftsteller selbst. 148) Ausserdem wird Scaevola von den Koryphäen der Jurisprudenz bei den Römern immer als Autorität citirt, von einem Labeo, 149) Celsus, 150) Venulejus, 151) Javolenus, 152) Gajus, 153) Julian, 154) Paulus, 155) Ulpian,156) Papinian, 157) Aber auch in den Schriften der Laien sehen wir ihn gefeiert; so in den attischen Nächten von dem schöngeisterischen Gellius, der ihn den weisen Meister des alten Rechtes nennt, 158) von dem gelehrten Varro, 159) von Plinius, 160) dem Grammatiker Festus 161) u. A., der zahlreichen Citate bei Cicero nicht noch besonders zu gedenken; und endlich wird er auch in dem officiellen Lehrbuch der Jurisprudenz, welches Kaiser Justinian im Jahre 530 für die Rechtsschulen anfertigen liess, als hohe Autorität bezeichnet. 162)

Das jus civile selbst wird im corpus iuris niemals direct citirt, und die Redactoren des letzteren geben sich

also hier auch nicht einmal wie bei den ogo den Schein, als ob sie das Werk selbst, das allerdings damals schon über 600 Jahre alt war, gekannt hätten. Es ist indessen auch sehr wohl zu begreifen, dass das kleine juristische Dictionäre sich länger in den Händen der Juristen erhielt, als das grosse rechtsdogmatische Werk, dessen Inhalt in Folge der zahlreichen Constitutionen der Kaiser grösstentheils antiquirt war.

Von den vielen erhaltenen Citaten enthalten nur 9 die eigenen Worte des Scaevola; 163) und wir können nur indirect aus des Pomponius Commentar auf die Anordnung des Stoffes in Scaevola's jus civile schliessen. 164) Indessen erkennen wir doch auch da den Verfasser der ogo deutlich wieder. Wir finden auch hier keine langen dogmatischen Ausführungen, keine Entwicklungen und weitläufigen Motivirungen; ja wo solche noch versucht werden, sind sie schief und unbefriedigend. 165)

Danach kommen wir zu der Ueberzeugung, dass Q. Scaevola in seinen Schriften sich von seinen Vorgängern doch nicht so gründlich unterscheidet, wie Pomponius in seiner Rechtsgeschichte vermuthen liesse und wie man auch in der That gewöhnlich annimmt. Auch er ist trotz der systematischen Zusammenstellung weit mehr Casuistiker als Systematiker. Es sind einzelne, wahrscheinlich meist practische, Fälle, die er bespricht und aneinander reiht und an die er dann allerdings oft die Frage anknüpft, wie es wäre, wenn dieses oder jenes Element des Rechtsfalles sich anders verhielte. So führt er die Worte eines Testamentes an, interpretirt sie, und bespricht dann die Frage, wie zu interpretiren sein würde, wenn ein anderes tempus gebraucht wäre. Seine Sprache wird von Juvenal derjenigen der domitianischen Zeit wegen ihrer grossartigen Einfachheit gegenübergestellt.166)

So viel über die Form der Behandlung, welche Q. Scaevola anwandte. Was den Inhalt seiner Werke betrifft, so leuchtet uns aus denselben ein freier Geist entgegen, der den engen Horizont des hergebrachten formalen Rechtes weit überstrahlt. Er interpretirt die altehrwürdigen XII Tafeln über ihren Wortlaut hinaus in weitherziger Erfassung ihres Gedankens, und das war viel zu einer Zeit, in welcher noch, wie Cicero uns berichtet, deren Sätze von den Knaben auf der Schulbank wie bei uns die Bibelsprüche auswendig gelernt wurden. Ganz besonders auffallen aber muss uns, was der heil. Augustinus, freilich erst aus zweiter Hand, von unserm Scaevola, welchen er den überaus gelehrten pontifex nennt, anführt. 167) Er sagt, er habe gelesen, Scaevola habe folgendermaassen discutirt: Drei Arten Götter seien überliefert, eine von den Dichtern, eine von den Philosophen und eine von den Staatsmännern. Die erste sei läppisch, es werde da den Göttern viel Unwürdiges angedichtet; die zweite sei staatsgefährlich, zum Theil überflüssig, zum Theil so, dass es besser sei, wenn das Volk Nichts davon wisse. Hercules, Aesculap, Castor und Pollux seien gar keine Götter; von den wirklichen Göttern aber habe man keine wahren Bildnisse; denn ein wirklicher Gott habe weder Geschlecht noch Alter, noch bestimmte Glieder. Die Dichter aber springen so mit den Göttern um, dass diese sich nicht einmal mehr mit rechten Menschen vergleichen lassen. Den einen lassen sie verrückt werden, den andern ehebrechen; bald sollen sie schändliches, bald ungereimtes Zeug schwatzen oder thun: da sollen drei Göttinnen über den Preis der Schönheit gestritten und dann die beiden von Venus besiegten Troja zerstört haben; Juppiter selbst solle sich in einen Stier oder einen Schwan verwandelt haben, um irgend ein Mädchen

zu gewinnen; dann wieder lasse man eine Göttin einen Menschen heirathen, Saturn seine Kinder fressen, kurz, es gebe kein Wunder und kein Laster, welches daselbst nicht zu finden wäre, so schwer es sich auch mit der Natur eines Gottes vereinbaren lasse.

Der streitbare Kirchenvater hat sein Referat mit ein paar Bemerkungen untermischt, die an seiner Unbefangenheit zweifeln lassen. Zu dem Satze, dass die Götter der Philosophen schaden, weil sie zum Theil überflüssig seien, bemerkt er, aber die Juristen sagen ja sonst superflua non nocent. Indessen dürfen wir doch wohl nicht die ganze Notiz als aus der Luft gegriffen erklären. 168)

Aber wenn Scaevola auch wirklich so gesprochen haben sollte, so können wir ihn, der dem Epicur entgegengesetzt wird, der am Prätor das nefas so unversöhnlich ahndet, doch nicht für frivol halten. Im Gegentheil war er ein würdiger Nachfolger seines Vaters in der strengen Handhabung des Rechtes und in der ernsten Auffassung geheiligter Lebensbeziehungen; er liebte es auch, sich auf seinen Vater zu berufen, und so werden wiederholt Beide zusammen als Autorität für eine Ansicht angeführt. 169) Es gilt dies ganz besonders für die völkerrechtlichen Verhältnisse der alten Welt. Knüpft schon der Mythus vom Ahnherrn des Mucischen Geschlechtes, welcher frei aus dem Lager des Porsenna zurückkehrt, an solche Beziehungen an, so sehen wir den Vater unseres pontifex die Aufrechthaltung der völkerrechtlichen Handlung dem Consul Mancinus gegenüber vertreten, und unser pontifex selbst gibt Denjenigen, welcher sich an einem fremden Gesandten vergreift, dem Feinde preis. So scheint es, dass in der Tradition dieses Geschlechtes die Heiligkeit der völkerrechtlichen Beziehungen, und damit ein Culturelement zur Vertretung

gekommen sei, welches bei dem Exclusivismus der antiken Völker von ganz besonderer Bedeutung war.

Aber auch heitere Scenen fehlen in den Schriften unseres so würdigen Juristen nicht. So sehen wir ihn lächeln bei der Antwort an die Frau, welche der strengen Hausgewalt ihres Mannes entgehen will. Sie konnte das nach dem Gesetze, wenn sie im ersten Jahre der Ehe drei Nächte ausser dem ehelichen Hause, etwa bei ihren Eltern, zubrachte; Scaevola setzt ihr aber auseinander, dass sie damit zu spät angefangen habe, erst am dritten Abend vor Ablauf des Jahres, so dass von der dritten Nacht nur noch die Hälfte, bis Mitternacht, in das erste Jahr falle, sie also in diesem Jahre nur 21/2 Nächte weggeblieben und somit der patria potestas des Mannes verfallen sei.170)

Ein ander Mal, bei Anlass eines Legates von Frauenkleidern, erzählt er, er kenne einen Senator, welcher in Weiberkleidern zu essen pflege. Ich vermuthe, dass den Lesern dieser Herr nicht unbekannt war; und da wohl kaum anzunehmen ist, dass derselbe immer zum Essen sich so costumirt habe, so geht die Stelle vielleicht auf irgend einen bestimmten Vorfall, etwa einen Schmaus, bei welchem aus dem Weiberkleid zu seinem grossen Leidwesen und zum Gelächter der Andern der vornehme Rathsherr sich entpuppte.

Wir sehen, der Ernst des Lebens und der Drang der Geschäfte war nicht im Stande, den guten Humor Scaevola's an zeitweisem Hervorbrechen zu hindern. Aber dieser Ernst sollte ihm noch in seiner ganzen Furchtbarkeit entgegentreten.

Schon im Jahre 668, bei Anlass der Bestattung des Marius, war auf Anstiften des C. Fimbria ein Attentat auf ihn unternommen worden, Scaevola aber mit einer

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