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dahin, diesen britischen Besitz durch eine Telegraphenlinie mit British East Africa zu verbinden, da beide Kolonien durch das deutsche Ostafrika von einander geschieden sind. Das Großbritannien in dem Vertrage mit Deutschland von 1886 zugefallene Gebiet wurde zuerst der von Sir William Mackinnon, dem Gründer der englisch-ostafrikanischen Dampferlinie, ins Leben gerufenen British East Africa Association überlassen. Dieser gelang es, vom Sultan von Sansibar den ihm verbliebenen Küstenstreifen zu pachten und 1888 als British East Africa Company eine Royal Charter zu erhalten. Ihr schon ohnehin großes Gebiet wurde durch den Vertrag mit Deutschland vom Juli 1890 noch sehr erweitert, da ihr damals auch noch das Wituland, Uganda und Zubehör zufielen.*) Obwohl die britische Regierung das Protektorat über Sansibar und Pemba, dem Deutschland damals gleichfalls zustimmte, in eigene Hand nahm, stellte sich die Verwaltung des ostafrikanischen Gebietes bald als eine zu schwere Last für die Company heraus. Ihre Zolleinnahmen deckten bei Weitem nicht die Kosten, und es war keine Aussicht auf eine baldige Steigerung der Erträge der Kolonie. Die britische Regierung und die öffentliche Meinung drängten aber die Gesellschaft zu Vorarbeiten für eine Bahn und Festseßung in Uganda. Die Company entschloß sich zu letterem Schritte in der Hoffnung, daß das Parlament ihr die Mittel zu dem Bahnbau gewähren werde. Als dieses dazu keine Neigung zeigte und in Uganda Unruhen ausbrachen, erklärte die Gesellschaft, das letztere Gebiet aufgeben zu müssen. Gegen einen solchen Schritt protestirten besonders die Vertreter der Missionsgesellschaften, welche ihre Interessen in Uganda, wo Protestanten und Katholiken seit Langem streiten, bedroht sahen. Die Regierung entschloß sich daher, unter dem Druck der öffentlichen Meinung, die Lage der Dinge in Uganda untersuchen zu lassen und 1894 dieses, 1895 das ganze übrige Gebiet der Company unter eigene Verwaltung zu nehmen. Die Gesellschaft wurde mit 250000 Pfund Sterling abgefunden, wovon Sansibar 200000 zu zahlen hatte! Die britische Regierung hat seitdem den Bau einer Bahn von Mombas nach Uganda auf eigene Kosten unternommen und bis Mitte 1897 schon 60 Meilen fertig gestellt. An Telegraphenlinien sind über 140 Meilen im Betrieb.

*) Durch Vertrag von 1891 mit Italien wurde der Juba als Nordgrenze gegen das italienische Somaliland festgeseht. Die Abgrenzung gegen den Kongostaat erfolgte 1894.

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Um diese Kolonie mit British Central Africa in unmittelbare Verbindung zu bringen, hat England 1894 den Versuch gemacht, vom Kongostaat einen 16 Meilen breiten Landstreifen an seiner Ostgrenze vom Tanganyika bis zum Albert Edward-See zu pachten. Dieser Vertrag mußte jedoch auf den Einspruch Frankreichs und Deutschlands hin fallen gelassen werden.

Die Einnahmen des britischen Ostafrika, abgesehen von Sansibar, sind sehr gering. 1895/96 wurden durch Zölle u. dergl. nur 22800, 1896/97 32600 Pfund Sterling aufgebracht. Die Verwaltungs-, besonders die Militärkosten, verschlangen aber im ersteren Jahr 77900, im letzteren 134300 Pfund Sterling.*) Der Handel hatte folgenden Umfang:

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Die militärische Besatzung der in vier Provinzen Seyyidieh, Tanaland, Jubaland, Ukamba**) getheilten Kolonie besteht aus 1120 Mann, darunter 289 Indern.

An der Spitze der Civilverwaltung steht ein Commissioner mit einem Council aus drei Mitgliedern. Jede Provinz hat einen SubCommissioner; die 11 Distrikte stehen unter 11 District Officers, deren jedem ein Assistent beigegeben ist. Neben ihnen sind in den Küstenbezirken die ehemaligen Walis des Sultans von Sansibar im Amte belassen worden.

Die kostspielige Festsetzung Großbritanniens auf dem ostafrikanischen Festlande hat, wie erwähnt, nicht zum Wenigsten unter dem Gesichtspunkte stattgefunden, das Eindringen fremder Mächte ins Nilquellengebiet zu verhindern. Seit es England nunmehr gelungen ist, von Egypten aus die Macht des Mahdi zu brechen und seine Hauptstadt zu erobern, ist diese Gefahr geringer geworden. Allerdings hat eine französische Expedition vom Kongo her Faschoda am oberen Nil zu erreichen vermocht. Wie vorauszusehen war, hat Frankreich indessen daraus keinerlei Nußen gezogen und hat seine Leute wieder abberufen müssen.

*) 17 000 Pfund Sterling werden jährlich an Sansibar gezahlt.
**) Sansibar und Uganda besigen eigene Verwaltung.

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Sweiter Theil.

Das britische Westindien.

Erstes Kapitel.

Aufhebung der Negersklaverei.

Hritisch Westindien besißt nach den legten Aufnahmen einen

Flächenraum von 121 058 Quadratmeilen mit 1 615 200 Bewohnern. Es entfallen davon 109 000 Quadratmeilen und 276 200 Seelen auf Britisch Guiana und 12 058 Quadratmeilen mit 1 339 000 Bewohnern auf das eigentliche Westindien. Dieses setzt sich zusammen: aus den Bahamas 4 466 Quadratmeilen und 51 500 Seelen, den Turks Islands 166 Quadratmeilen und 5191 Seelen, Jamaica 4 193 Quadratmeilen und 692 668 Seelen, den Windward Islands 779 Quadratmeilen und 358 016 Seelen, den Leeward Islands 700 Quadratmeilen und 127 603 Seelen und Trinidad 1754 Quadratmeilen und 231 709 Seelen.*

Die Entwickelung dieser Kolonien wurde vom Ende des 18. Jahrhunderts an aufs Tiefste beeinflußt durch die Erschwerung des Negerhandels.

Welcher Willkür und Unmenschlichkeit die Negersflaven gerade hier ausgesetzt waren, ist im ersten Bande geschildert worden. Es war den Leuten unmöglich, ihre Freiheit zu erkaufen: ihr Zeugniß gegen einen Weißen war ungültig; um die nöthigen Feldfrüchte für ihren Unterhalt auf dem ihnen vom Herrn zugewiesenen Felde zu bauen, standen ihnen nur der Sonnabend Nachmittag und einige Feiertage zur Verfügung. Für das, was sie für sich erwarben, genossen sie

*) Auch die Bermudainseln, 19 Quadratmeilen mit 15 790 Menschen, und Honduras, 7562 Quadratmeilen mit 33 350 Menschen, werden gewöhnlich zu Westindien gerechnet.

keinerlei Schutz.

Wirkungen der französischen Revolution.

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Sie, ihre Familie und ihre Habe konnten jeden Tag beliebig verkauft werden. Die Neger wurden so schlecht ernährt, daß von 1780 bis 1787 gegen 15 000 in Jamaica infolge davon umgekommen sein sollen. Jeder Unterricht und selbst Religionsübung wurden ihnen möglichst vorenthalten oder erschwert.

Um zu verhüten, daß sie in die Berge und Wälder flüchteten, unterhielt man in Jamaica gute Beziehungen mit den dort hausenden Maroons, diese fingen die geflüchteten Sklaven ein und lieferten sie aus.

Den ersten gewaltigen Stoß erhielt dieses Unwesen durch die Proklamation der Menschenrechte in Frankreich und die daran anknüpfende Erhebung der Neger in Französisch-San Domingo. Diese Vorgänge erregten gewaltige Furcht unter den englischen Pflanzern. Sie gaben Anlaß nicht allein zu einem blutigen Kampf mit den Maroons *), von denen man fürchtete, daß sie sich mit den Sklaven verbinden könnten, sondern auch zu einigen Erleichterungen in der Lage der Sklaven. 1792 nahm die Jamaica Assembly ein Gesch an, das die Verstümmelung von Negern verbot, ihre vorsätzliche Tödtung mit ernster Strafe bedrohte, die übliche grausame Art der Fesselung untersagte und Ueberlassung von ausreichendem Ackerland an die Sklaven vorschrick. Die gute Absicht des Gejeges wurde freilich nur wenig erreicht. Die Pflanzer ließen sich in ihrer Willkür nicht stören. Da die Zeugnisse der Neger nicht gehört wurden, blieben Ausschreitungen straflos. Als Großbritannien die ersten Maßregeln gegen den Negerhandel traf, und die Zufuhr von Sklaven erschwert wurde, erregte dies unter den westindischen Kolonisten größte Erbitterung. Ihre wirthschaftliche Lage war ohnehin keine günstige. Ben 1772 bis 1792 waren in Jamaica 177 Pflanzungen wegen nichtbezahlter Schulden zum öffentlichen Verkauf gekommen. Diese Zustände verschlimmerten sich von da an fortgesett. In den ersten fünf bis sechs Jahren des 19. Jahrhunderts wurden nach Feststellung der Assembly 65 Pflanzungen aufgegeben, 32 öffentlich versteigert und gegen weitere 115 schwebten Verfahren wegen Zahlungsunfähigkeit der Besizer. Die Pflanzer wehrten sich unter diesen Umständen gegen jede Beeinträchtigung ihres Negerbesizes und gingen soweit, die Ver

*) 600 von ihnen wurden als Gefangene nach Nova Scotia geschafft und von dort später nach Sierra Leone.

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breitung des Christenthums unter den Leuten bei Haft und Prügeln zu verbieten. Weiße Missionare wurden in ein ungesundes Gefängniß gesperrt und dort willkürlich festgehalten, als sie sich nicht fügten!

Derartige Maßnahmen und der immer ärgere Nothstand der Pflanzer machten Aufsehen in England. Das Verbot der Mission wurde von dort aus aufgehoben, und die Ueberzeugung begann sich in politischen Kreisen Bahn zu brechen, daß das wirthschaftliche Elend eine Folge des Sklavenwesens sei, das die Pflanzer zu Ausschweisungen aller Art verleitete. Es trugen diese Umstände zu den weiteren Maßnahmen der britischen Regierung gegen den Negerhandel bei. In Westindien wollte man hiervon allerdings nichts hören. Hier erklärte man die Antisklavereibewegung als einen Ausfluß krankhafter Sentimentalität. Die Pflanzer erachteten eine Aufhebung des Negerhandels für ganz unmöglich. Man könne, meinte 1795 Bryan Edwards, ebenso gut den Wind fesseln oder dem Meere Geseße vorschreiben! Als trotz aller ihrer Bemühungen der Menschenhandel immer weiter erschwert wurde, machte sich ihr Unwille in Schritten gegen alle Freunde der Schwarzen Luft, obwohl mit dem Verbot weiterer Zufuhr ihr Sklavenbesit sehr an Werth gewann. 1805 und 1807 wurden von der Assembly zu Kingston aufs Neue Verbote gegen die Negermission erlassen und trotz des Einspruchs det Krone längere Zeit gehandhabt. Als die britische Regierung daraufhin den Governors in Westindien Einspruch gegen alle die Religion betreffenden Geseze auftrug, führten die Abgeordneten Jamaicas eine so heftige Sprache, daß ihr Parlament aufgelöst werden mußte. Der Kampf gegen die Missionare und sonstige Freunde der Schwarzen wurde von den Pflanzern mit allen zu Gebote stehenden Mitteln Jahre lang fortgesezt. Die Behandlung der Sklaven blieb troß ihres höheren Werthes und, trotzdem ein rasches Wachsen ihrer Familien im Nugen der Eigenthümer gelegen hätte, so schlecht wie je zuvor. Die britischen Geseze umging man durch Einschmuggelung von Negern aus den spanischen Besitzungen.

Um dem zu steuern, setzten die Gegner der Sklaverei 1815 die Vorschrift genauer Verzeichnisse der Sklaven in allen Kolonien durch. Troz lebhaften Widerspruchs sah sich das Parlament von Jamaica genöthigt, die Anordnung auszuführen. Damit war der Willkür der Sklavenhalter wenigstens einigermaßzen gesteuert. Doch noch immer waren die Neger in vieler Beziehung rechtlos. Regelmäßige Ehe

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