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150. Wie kann die geschenkte Sache zurückverlangt werden? A. 808; B. 583; Dbg. III, 46; II, 365; W. II, 944.

151. Innerhalb welcher Zeit können nach der Reichskonkursordnung Schenkungen der Ehegatten angefochten werden? Sind auch andere Personen als Konkursgläubiger zur Anfechtung solcher Schenkungen berechtigt?

K.O. § 25, 2; Gesez, betr. Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens v. 21. Juli 1879, §§ 2, 3.

152. Sind Schenkungen unter Eheleuten nach Preußischem Landrecht gültig?

A.L.R. II, 1 § 310, § 198.

153. Bei welchen Sachen gilt nach Preußischem Landrecht die Präsumtion, daß sie nicht geschenkt, sondern nur geliehen seien?

A.L.R. II, 1 § 316.

150. Der schenkende Ehegatte kann, da er Eigentümer der Sache bleibt, die geschenkte Sache von dem beschenkten Ehegatten und jedem dritten Besizer, falls sie noch vorhanden ist, mittelst der rei vindicatio vindicieren. Ist sie verbraucht, so kann er mittelst der condictio den Beschenkten oder dessen Erben auf das belangen, soweit dieselben bereichert sind: in donationibus.. impeditis hactenus revocatur donum ab eo ab eave cui donatum est, ut, si quidem exstet res, vindicetur, si consumpta sit, condicatur hactenus, quatenus locupletior quis eorum factus est, quia quod ex non concessa donatione retinetur, id aut sine causa aut ex injusta causa retineri intellegitur.. 1. 5 § 18, 1. 6 D. XXIV, 1.

Anstatt die Schenkung mittelst Klage zurückzufordern, konnte der Ehemann bis zur Zeit Justinians den Betrag seiner Schenkung von der zu restituirenden Dos abziehen (f. Nr. 126, 129).

151. Nach § 25 Abs. 2 der K.O. find anfechtbar: die in den lezten 2 Jahren vor der Eröffnung des Verfahrens von dem Gemeinschuldner vorgenommenen unentgeltlichen Verfügungen zu Gunsten seines Ehegatten.

Nach § 3 des Gef. v. 21. Juli 1879 ist: zur Anfechtung der in den lezten 2 Jahren vor der Rechtshängigkeit des Anfechtungsanspruches von dem Schuldner vorgenommenen unentgeltlichen Verfügungen zu Gunsten seines Ehegatten jeder Gläubiger befugt, der einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hat und dessen Forderung fällig ist, sofern die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht geführt hat oder anzunehmen ist, daß sie zu einer solchen nicht führen würde.

152. Schenkungen unter Eheleuten sind gültig; dieselben bedürfen aber gerichtlicher oder notarieller Form.

153. Bei demjenigen, was die Frau an Juwelen, Gold, Silber oder sonst zur Bracht von dem Manne erhalten hat, gilt... die Vermutung, daß ihr solches nur geliehen worden.

3. Entwendungen

154. Welche Klage auf Ersat findet statt, wenn ein Ehegatte dem andern (während der Ehe) bei bevorstehender Scheidung Sachen entwendet hat?

A. 811; B. 584; Dbg. III, 19; Q. 226, (257); S. 369; W. II, 747; Glück, Comment. Bd. XXVII,S. 455 ff.

D). Verfahren

155. Was sind Ehesachen nach der Reichscivilprozeßordnung ? C.P.O. § 568.

156. Welche Begriffsbestimmung giebt die Reichscivilprozeßordnung von der Ehescheidungsklage, der Ungültigkeitsund der Nichtigkeitsklage?

C.P.O. § 592.

157. Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Ehesachen? C.P.O. 568.

158. Wer hat nach der Reichscivilprozeßordnung die Stellung eines defensor matrimonii des Kanonischen Eheprozesses ? C.P.O. § 569.

159. Welche Rechte hat der Staatsanwalt bei Ehesachen? C.P.O. §§ 569, 586, 589.

unter Ehegatten.

nec

154. Die actio rerum amotarum: divortii gratia rebus uxoris amotis a marito vel ab uxore mariti rerum amotarum. . permittitur actio. 1. 2 C. V, 21. Statt zu dieser Klage zu greifen, konnte der Ehemann den Betrag der res amotae bis zur Zeit Justinians retentio ob res amotas necessaria est, cum pateat omnibus maritis rerum amotarum judicium. 1. un. § 5 C. V, 13 — von der zu restituierenden dos abziehen. (f. Nr. 126, 129.)

in Chesachen.

155. Ehesachen sind diejenigen Rechtsstreitigkeiten, welche die Trennung, Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Ehe oder die Herstellung des ehelichen Lebens zum Gegenstande haben. 156. Unter Ehescheidungsklage ist zu verstehen die Klage auf Auflösung des Bandes der Ehe oder auf zeitweilige Trennung von Tisch und Bett; unter Ungültigkeitsklage die Klage auf Anfechtung einer Ehe aus irgend einem Grunde, welcher nicht von Amtswegen geltend gemacht werden kann; unter Nichtigkeitsklage die Klage auf Anfechtung einer Ehe aus einem Grunde, welcher auch von Amtswegen geltend gemacht werden kann.

157. Für Ehefachen ist das Landgericht, bei welchem der Ehemann seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ausschließlich zuständig; ausnahmsweise kann die Klage von der verLassenen Ehefrau gegen den im Auslande domicilierten Ehemann bei dem Landgerichte seines lezten Wohnsißes im deutschen Reiche erhoben werden, sofern der Beklagte zur Zeit, als er die Klägerin verließ, ein Deutscher war. 158. Die Staatsanwaltschaft. Nach § 569 der C.P.O. ist dieselbe in Ehesachen zur Mitwirkung befugt.

159. a) Der Staatsanwalt kann der Verhandlung vor dem erkennenden Gerichte, sowie vor einem beauftragten oder ersuchten Richter beiwohnen;

b) er ist von allen Terminen von Amtswegen in Kenntnis zu sehen;

160. Welche Vorschriften der Reichscivilprozeßordnung sollen bei Ehesachen außer Anwendung bleiben? Hinsichtlich welcher Thatsachen ist Eideszuschiebung seitens der Parteien und der Antrag auf Vorlegung einer Urkunde unzuLässig ?

C.P.O. § 577.

161. Wann ist der Erlaß eines Versäumnisurteils nur zulässig gegen den Beklagten, resp. den Widerbeklagten ? C.P.O. § 578.

162. Bei welchen beiden Klagen muß vorschriftsmäßig dem vom Vorsitzenden zur mündlichen Verhandlung festzusehenden Termin ein Sühneversuch vorangegangen sein?

C.P.O. § 570.

163. In welchen Fällen ist ein Sühneversuch nicht erforderlich? C.P.O. § 573.

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