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Eine Encyclopädie des gesammten Schul- Wissens schrieb Martianus Mineus Felix Capella, ein Afrikaner aus Madaura, um 470: Satiricon libri IX. Die beiden ersten Bücher (de nuptiis Philologiae et Mercurii) lehren in einer Allegorie einige allgemeine, meist mythologische und philosophi= sche Kenntnisse. Hierauf läßt der Verfasser in je einem der 7 folgenden Bücher je eine der 7 freien Künfte: Grammatik, Dialektik, Rhetorik, Geometrie, Arithmetik, Astronomie und Musit, ihre Lehren selbst vortragen. Verse wechseln mit Prosa. Die Schreibart ist in afrikanischer Manier schwülstig und incorrect. Die Schrift ist während des ganzen Mittelalters ein beliebtes Schulbuch gewesen.

Einen gewissen Aufschwung nahm im sechsten Jahrhundert die Literatur am Hofe des Königs Theoderich durch zwei gelehrte Staatsmänner, Boethius und Cassiodorus. Anicius Manlius Torquatus Severinus Boethius (Boetius), um 470 aus einer angesehenen Familie geboren, kam in seinem zehnten Jahre nach Athen, wo er sich lange mit dem Studium der griechischen Literatur und Philosophie beschäftigte. Er war ein Schüler des Neuplatonikers Proclus. Nach Italien zurückgekehrt, erwarb er sich die Gunst des Königs Theoderich, der ihn 510 zum Consul machte und ihm einen bedeutenden Antheil an der Regierung ließ. Er fiel als Opfer seiner Gerechtigkeitsliebe, da er den des Einver= ständnisses mit dem byzantinischen Kaiser beschuldigten Senator Albinus vertheidigte und deshalb dem Theoderich ebenfalls verdächtig nach Pavia verwiesen und später eingekerkert und im Jahre 524 enthauptet wurde. Boethius war ein sehr fruchtbarer Schriftsteller, der für die Schule theils populäre philosophische, mathematische und rhetorische Schriften selber ausarbeitete, theils die Schriften Anderer übersetzte und commentirte. Am berühmtesten ist seine im Kerker verfaßte Schrift de consolatione philosophiae libri V. Die Einkleidung ist dialo= gisch; Verse wechseln mit Profa. Die Philosophie tröstet den unschuldig Leidenden, indem sie ihn auf die Unbeständigkeit des Glückes und auf die gerechte, wenn auch dem Menschen oft räthselhafte Waltung einer göttlichen Vorsehung hinweist, woraus

uns die Ueberzeugung werden müde, daß nur in der Tugend das wahre Glück und die wahre Ruhe zu finden sei. Die Schrift zeugt, wenn auch nicht von einem tiefen philosophi= schen Wissen, doch von einer edlen Gesinnung, daher das hohe Ansehen, in welchem sie bis in die neuere Zeit stand, und die vielen Uebersetzungen, worunter eine englische der Königin Elisabeth. Die Prosa des Boethius ist im Ganzen rein und fließend; seine Verse in mannigfaltigen, oft künstlichen Metris wohlklingend. Die theologischen Schriften, die unter seinem Namen existiren, gehören einem Mönche des 13. Jahrhunderts an. Ob Boethius ein Christ gewesen, ist mehr als zweifelhaft.

Magnus Aurelius Cassiodorus (Caffiodorius) war zwischen 460-465 zu Schllacium in Bruttien geboren; er stammte aus einer altrömischen Familie. Schon sein Bater und Großvater hatten sich in Krieg und Frieden ausgezeichnet,

er selbst bekleidete unter Theoderich und dessen Nachfol= gern hohe Staatsämter, besonders das eines Geheimschreibers und ersten Ministers. Im Jahre 539 zog er sich in das Kloster Bivarium in Calabrien zurück, wo er seinen Studien und wissenschaftlichen Arbeiten lebte. Er starb, über 100 Jahre alt, 577. Cassiodorus war ein sehr kirchlich gesinnter Mann, der in den profanen Wissenschaften nur eine Vorbereitung zu den theologischen Studien sah und in diesem Sinne eine Anzahl von Lehrbüchern ausarbeitete, die noch im Mittelalter häufig gebraucht wurden. Wir besitzen noch eine Art Encyclopädie: de artibus ac disciplinis liberalium litterarum; ein Liber de orthographia und ein Fragment aus de arte grammatica ad Donati mentem. Mit lobenswerthem Eifer sorgte er auch für Abschriften früherer Autoren. Für die Zeitgeschichte wichtig ist die Sammlung seiner officiellen Schreiben: Variarum (epistolarum) libri XII. Die ersten zehn Bücher enthalten die von ihm redigirten Verordnungen der oftgothischen Könige, die beiden letzten die Edicte, die er als prätorischer Präfect in den Jahren 534-538 selbst erlassen hat. Noch ist ein Chronicon breve, von der Weltschöpfung bis zum Jahr 519, von ihm vorhanden; seine Historia Gothorum in 12 Bü

chern, die des Jornandes Geschichte der Gothen zu Grunde liegt, ist verloren.

Am Hofe der oströmischen Kaiser verdrängte die griechi= sche Sprache immer mehr die lateinische, zu deren Studium nur noch die Rechtsgelehrten eine Veranlassung hatten. Unter Justinianus I. (527-565) wurde die lezte und vollständigste römische Gesetzsammlung durch zwei Commissionen, die der Kaiser ernannt und an deren Spiße er den Rechtsgelehrten Tribonianus gestellt hatte, zusammengetragen. So entstand das von Gothofredus zuerst sogenannte Corpus juris civilis mit seinen vier Theilen: Institutionum libri IV, meist nach Gajus, publicirt 533; Pandectarum s. Digestorum libri L, von demselben Jahre; Codex (repetitae lectionis) in 12 Büchern, publicirt 534, eine Ueberarbeitung des schon 529 pu= blicirten, jest verlorenen Codex Justinianeus; und die Novellae s. authenticae, 168 Nachträge meist in griechischer Sprache von Constitutionen Justinians aus den Jahren 535565, wovon auch eine lateinische Ueberseßung (Liber Authenticorum) vorhanden ist.

Unter den Grammatikern, die an den Schulen zu Kon= stantinopel lehrten, nimmt Priscianus Cäsariensis, aus Cäsarea in Mauretanien, um 510, den ersten Rang ein. Sein aus früheren Grammatikern zusammengetragenes, im Mittelalter fast ausschließlich benuttes Lehrbuch: Institutionum grammaticarum libri XVIII, giebt das ausführliche System der Lateinischen Grammatik, und zwar die 16 ersten Bücher die Formenlehre, die beiden letzten die Syntax, meist nach Apollonios Dyskolos. Es empfiehlt sich durch fleißige Zusammenstellung des Vorgefundenen, zeugt aber von Mangel an Kritik und Sprachsinn. Hierzu kommen noch kleinere Schriften: de accentibus; de declinatione nominum; de versibus comicis; de praeexercitamentis rhetoricae; de figuris et nominibus numerorum u. a. Eine Probe der damaligen Schulpraxis giebt die Schrift de XII versibus Aeneidos principalibus, gramma= tische Fragen über die Anfangsverse der einzelnen Bücher der Aeneide. Von des Priscianus metrischen Arbeiten ist eine Uebersetzung des Dionysius, ein Lehrgedicht de ponderibus et

mensuris und ein Panegyricus de laude Imperatoris Anastasii erhalten.

Als moralisches Spruchbuch wurden während des ganzen Mittelalters viel gebraucht und daher stark interpolirt und verändert des sogenannten Dionysius Cato hexametrische Disticha de moribus ad filium in 4 Büchern, eingeleitet durch 56 breves sententiae. Ueber die Person und die Zeit des Verfassers läßt sich nichts ermitteln.

Das gesammte Wissen der Zeit führte Ifidorus, Bischof von Sevilla (ft. 635), in einer encyclopädischen Uebersicht vor: Originum s. Etymologiarum libri XX. 3n den ersten 5 Büchern giebt er einen Abriß der Grammatik, Rhetorik, Philosophie, Dialektik, Arithmetik, Geometrie, Musik, Astronomie, Medicin, Jurisprudenz, Chronologie und Geschichte; B. 6—8 handelt von der heiligen Schrift und den theologischen Dingen; B. 9 von den Sprachen, von den Völkern, Regierungen, Aemtern und Würden im Krieg und Frieden, von den bürgerlichen und verwandtschaftlichen Verhältnissen; B. 10-14 ent= halten Worterklärungen, zuerst in alphabetischer Ordnung, dann nach verschiedenen Rubriken. Das Werk ist im Mittelalter das verbreitetste Lehrbuch gewesen, woraus man die Kenntniß des Alterthums schöpfte; für uns ist es ein merkwürdiges Document, das uns zeigt, was durch despotischen und hierarchischen Druck zuletzt aus der hohen antiken Bildung geworden war: ein todter Gedächtnißkram, der wenigstens das Gute hatte, daß er die Erinnerung an das Alterthum erhielt, bis die Zeit tam, in welcher es wieder aus dem Grabe erstand und die Welt zu einem neuen geistigen Leben anregte.

Register.

Die römischen Ziffern bezeichnen die drei Theile des Werkes,
die arabischen geben die Seitenzahl an.

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Abstammung der Römer I, 4.
Acilius (L.), Jurist I, 347.
Acilius Glabrio (C.), Histo-
riker I, 275.
Acron (Helenius), Grammatiker
II, 344. III, 289.
Acta diurna, urbana II,
394 f.
Aelius (P.), Jurist I, 347.
Aelius Catus (S.), Jurist: jus
Aelianum; Tripertita I, 346.
Aelius Stilo (2.), Gramma-

tifer I, 338 f., 341. II, 161.
Aemilius Probus, s. Nepos.
Aesopus (Clodius), Schauspieler
I, 172.

Aethicus Ister, Geograph III,

291.

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Alphius Avitus, Dichter III,
286.
Ambrosius, Kirchenv. III, 289.
Ambivius Turpio (L.),
Schauspieler I, 172, 220.
Ammianus Marcellinus:
Rerum gestarum 1. XXXI.
III, 291.
Ampelius (L): Liber memo-
rialis III, 290.
Annales maximi, Pontifi-
cum I, 42. II, 395.
Annianus, Dichter III, 279.
Anser, Dichter il, 216.
Antoninus Philosophus
(Marc. Aurelius) III, 280.
Antoninus Pius III, 280.
Antonius (M.), Redner I, 322 ff.
Antonius Musa, Arzt I,351.
II, 409.

Aper (M.), Redner III, 140, 165.
Apicius (Cölius): de re culi-
naria III, 290.
Appius Claudius Cäcus I,
52, 77, 81, 275, 346.
Appulejus (L.) ÍII, 282 f.
Apologia 282, 284.

-

De

deo Socr.; de dogmate Plat.;
de mundo 284. Florido-
rum 1. IV. 284. Meta-
morph. 1. XI. 283 f. — Unechte
Schriften 284.
AquilaRomanus, Rhetor III,

289.

Aquilius, Komiker I, 166, 228.
Aquilius Regulus (M.),
Redner III, 140.
Archagathus, Arzt I, 351.
Archelaus, Grammatiker I, 265.
Archimimus 1, 77.
Arellius Fuscus, Rhetor II,
400. III, 9.

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