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aber wirklich Vorsteher in seiner Kirche gewollt hat, erhellet besonders aus folgenden zwei Schriftstellen: aus Matth. 16, 19: Und ich will Dir die Schlüssel des Himmelreichs geben, und was du immer binden wirst auf Erden, wird auch im Himmel gebunden seyn; und was du immer lösen wirst auf Erden, wird auch im Himmel gelöset seyn;“ und aus Matth. 18, 18.:,,Wahrlich, ich sage euch: was ihr immer auf Erden binden werdet, wird auch im Himmel gebunden seyn; und was ihr immer auf Erden lös sen werdet, wird auch im Himmel gelöset seyn. Durch diese Aussprüche Jesu ist zuerst dem Petrus und darauf allen Aposteln ohne Unterschied eine obrigkeitliche Ges walt in der Kirche gegeben. Die Nachweisung, daß unter Himmelreich in Matth. 16, 19. die auf Erden zu stiftende Kirche Jesu gemeint sey, räumen Alle ein; auch heißt diese Kirche so in vielen Stellen des N. L. wie z. B. Matth. 3, 2. 4, 17, 23. 5, 3, 19, 20. 10, 7. 12, 28. 13, 11, 24, 31, 33, 45, 47, 52. Daß aber der metaphorische Ausdruck Schlüssel (des Himmelreichs) so viel als obrigkeitliche Gewalt bedeute, erhellet vorab aus einer Stelle des A. Z., worin derselbe unverkennbar diese Bedeutung hat. 36. 22, 22. heißt es über Eliakim, dem an der Stelle des Sobna das Hohepriesterthum über. tragen wird: „Ich will auf seine Schulter den Schlüffel des Hauses Davids legen; und er wird öffnen, und es wird sich keiner finden, der da schließt; und er wird schließen, und es wird sich keiner finden, der da öffnet." Und das heißt doch offenbar nichts anderes als: „Ich will die Gewalt, die dem Hohenpriester zukommt - also die obrig keitliche Gewalt — dem Eliakim übertragen an der Stelle des Sobna; welchen Sinn auch der ganze Kontert der Stelle bestätigt. Da nun der metaphorische Ausdruck Sch lús. sel in dem Sinne von obrigkeitlicher Gewalt den Juden bekannt war (Isaias wurde ja wie alle Propheten in den Synagogen vorgelesen und erklärt); so muß derselbe, wenn er anders für seine Zuhörer nicht unverständlich ge

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wesen sein soll, auch von Christus in diesem Sinne gebraucht seyn, wo er zu Petrus sagt: „Ich will dir die Schlüssel des Himmelreichs geben." Noch mehr, wo möglich, erhellet es aus einigen Stellen des N. L.: In der Apokalypse Kap. 1, V. 18. sagt Christus von sich selbst: „Ich war todt und siehe, ich lebe von Ewigkeit zu Ewigkeit, und ich habe die Schlüssel des Todes und der Hölle." Christus selbst aber hat doch eine eigentliche Gewalt über Tod und Hölle; was auch Akatholiken, wie Schleußner, einräumen, welcher sub v. xiis diese Stelle so umschreibt: Facultatem habeo liberandi a morte et pernicie, aut dominandi inferis." Eben so heißt es Kap. 3, V. 7.:,,Das spricht der Heilige und Wahrhaftige, der den Schlüffel Davids hat, der öffnet und Niemand schließt, schließt und Niemand dffnet." Hier kann unter Schlüssel vernünftigerweise gar nichts anderes als Gewalt (über die Kirche) gemeint seyn, was Eichhorn und Schleußner wieder einräumen leßterer umschreibt 1. c. mit: „Qui est Dominus ecclesiae christianae.< Gewiß genug also ist, daß der metaphorische Ausdruck Sch lú f. fel wie in allen andern Stellen der Schrift so auch in der Stelle Matth. 16, 19. (obrigkeitliche) Gez walt bezeichnet; was denn auch wieder Akatholiken, wie Schleußner, anerkennen, welcher letzte diese Selle 1. c. mit Tibi concedam potestatem et imperium in ecclesiam christianam" umschreibt. Daß endlich in der Stelle Matth. 16, 19. nicht der ganzen Kirche, sondern nur dem Pes trus eine (obrigkeitliche) Gewalt verliehen oder verheißen wird, bedarf, da es mit ausdrücklichen Worten darin gesagt it, feiner weiteren Nachweisung. Die Stelle Matth. 18, 18. hat in Absicht auf unsern Zweck denselben Sinn, wie sich am besten ergibt, wenn sie im Konterte aufgefaßt wird. Wenn aber dein Bruder" beißt es in den VV. 15, 16 17.,,gegen dich fündigt, so gehe hin und stelle ihn zur Rede, zwischen dir und ihm allein. Hört er aber nicht auf dich, so nimm noch Einen oder Zwei mit dir, auf daß alles Wort bestehe auf zweier oder dreier Zeugen Munde.

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Höret er auf diese nicht, so sage es der Kirche. Wenn er aber auf die Kirche nicht hört, so sey er dir wie ein Heide und Zöllner." Unter Kirche ist offenbar ein besonderes Vorsteheramt in der Kirche gedacht: weil doch nicht füglich bei allen Mitgliedern der Kirche Klage ge führt werden kann. Auch mußte Christus, wenn er sich auf eine für die Juden verständliche Weise ausdrücken wollte, unter Kirche ein besonderes Vorsteheramt in der Kirche verstehen, weil die bei der Zurechtweisung oder Bestrafung eines Mitgliedes der Synagoge thätige Kirche der Hohe Rath oder das Synedrium war, und weil mithin die Juden Jesum nicht würden verstanden haben, wenn er nicht unter Kirche eine dem Hohen Rathe åhnliche Ges richtsstelle gemeint hätte. Doch könnte hierbei immer noch ein von der Gemeinde bestellter Ausschuß, der die Kirche regierte, gemeint seyn; aber dieser Gedanke wird durch den folgenden V. 18. ausgeschlossen, wornach die von Christus geordneten Apostel, nicht alle Mitglieder der Kirche, die Vorsteher sind, welche die Ges walt haben sollen, widerspånstige Glieder der Kirche auszustoßen. Wie ernstlich es aber Christus mit dieser den Aposteln verliehenen Gewalt gemeint habe, erhellet nicht bloß aus dieser Stelle, sondern ganz besonders aus Luk. 10, 16.: „Wer euch (die Apostel) hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich; wer aber mich verachtet, der verachtet den, der mich gesandt hat." Also gewiß genug ist eine Vorstehergewalt, die Jeder hören soll, von Christus in seiner Kirche angeordnet. Daß aber auch die Apostel die Aussprüche Jesu in dem bisher erklärten Sinne genommen und sich dem, zufolge auch wirklich eine Vorstehergewalt beigelegt und ausgeübt haben, beweisen folgende Aeußerungen derfelben. Paulus sagt 1 Korinth. 11, 17: „Dieß befehle ich euch, lobe es aber nicht, daß ihr nicht zum Bessern, sondern zum Schlimmern zusammenkommet 2c." Wie in dieser Stelle eine Gewalt zu befehlen, so legt sich der Apostel

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in einer andern Stelle eine Gewalt zu strafen bei nämlich 11 Korinth. 13, 10.:,,Darum schreibe ich euch dies ses abwesend, damit ich anwesend nicht der Strenge ge brauchen müsse, vermöge der Gewalt, die mir der Herr verliehen hat zur Erbauung, und nicht zur Zer förung." Auch übte er diese Strafgewalt aus, als er den blutschånderischen Korinther aus der Gemeinde auss stieß; was wir lesen 1 Korinth. 5, 3-6.:,,Ich zwar abs wesend dem Leibe nach, anwesend aber im Geiste, habe schon beschlossen, als anwesend, über denjenigen, der solches gethan bat: ihn, da ihr versammelt seyd und mein Geist, im Namen Jesu Christi, vermöge der Macht unsers Herrn Jesu,

zu überliefern dem Satan zum Verderben des Fleisches, auf baß der Geist gerettet sey am Lage unsers Herrn Jesu Christi." Freilich spricht Paulus in diesen Stellen zus nächst bloß von sich; daß er aber auch den andern Aposteln die Gewalt, die aus Gottes Anords nung stamme, zugelegt habe, geht daraus hervor, daß er diese Gewalt sogar solchen Vorstehern, die nicht Apostel waren, wie viel mehr also den Aposteln selbst, julegte. habet Acht“ ~ sagt er zu den Aeltesten der Kirche von Ephesus,,auf euch und die ganze Heerde, in welcher euch der h. Geist zu Bischöfen bestellt hat, zu regieren (noquaivεiv, regere) die Kirche Gottes, die er durch sein Blut sich erworben hat." Und zu Titus 2, 15.: Solches lehre und scharfe ein und weise zurecht mit allem Ansehen. Es moge dich feiner mißachten." Durchaus also nimmt Paulus für sich und die anderen Vorsteher der Kirche eine befehlende (gefeßgebende) und strafende, mit Einem Worte: eine obrigkeitliche Gewalt, die aus unmittelbarer Anordnung Christi stammt, in Anspruch. Man vgl. auch noch Lit. 1, 5. I Timoth. 5, 20. sowie I Petr. 5, 1-5. Daß aber diese Gewalt in der Kirche nicht einmal aufhöre, sondern für immer vers bleibe, kann, da die Kirche selbst immer bleiben soll, gar

nicht bezweifelt werden. Auch ist bekanntlich diese Gewalt in der Kirche von jeher von der großen Mehrheit der Christen anerkannt worden.

Anmerk. Man kann sich dagegen, daß Christus nur den Aposteln und überhaupt den Vorstehern in der Kirche eine obrigkeitliche Gewalt verliehen habe, nicht auf das Verfahren der Apostel berufen, welche bei Auss übung ihrer Gewalt mitunter die Gemeinde der Jünger (Apostelg. 6, 2, 3.) und die Aeltesten derselben (Apostelg. 15, 6.) zu Rathe zogen. Denn die Apostel thaten dieß, entweder um nicht geradezu gegen den Geist der alten Zeit zu verstoßen, der alle Angele genheiten öffentlich verhandelte; oder sie folgten darin nur dem Geiste der Liebe, der nicht allein handeln will, wo er das auch könnte; und der, so hoch er auch ges stellt seyn mag, sich nicht in sich abschließt, sondern überall geben und empfangen will nach Róm. 1, 10–12. II Korinth. 1, 23. I Petr. 5, 3. vgl. mit Luk. 22, 24 ff. 5).

§. 10. Fortseßung. Christus wählte aus den Vorstehern der Kirche Einen aus und ord nete denselben als gemeinschaftliches Obers haupt Aller, der Vorsteher wie der Untergebes nen. Für die apostolische Zeit war es Petrus.

Daß Christus der ersten Kirche in der Person Petri ein gemeinschaftliches Oberhaupt für Alle, für die Vorsteher, wie für die Untergebenen, gegeben habe, pflegt von allen katholischen Theologen zunächst aus zwei Schrift, stellen, aus Matth. 16, 16-20 und Joh. 21, 15-17, bes wiesen zu werden. Unsere Aufgabe ist daher jezt zu untersuchen, ob sich das besagte Faktum wirklich aus diesen beiden Schriftstellen strenge beweisen lasse.

Ueber Matth. 16, 15-20. Jefus fragt, als er in

5) Jos. Burk, Leu, Allgemeine Theologie. St. Gallen. 1848. G.

334 ff.

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