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sie alle (mit wenigen Ausnahmen), wie wir vorhin bemerkten, eine Unfehlbarkeit, des Papstes in Glaubenssachen nicht anerkennen, Hören wir noch zum Ueberflusse, was der in ganz Deutschland gefeierte Graf Friedrich Leopold von Stolberg in seinem Buche: Zwo Schriften des h. Augustinus von der wahren Religion und von den Sitten der katholischen Kirche (Sitten und Solothurn 1818) S. 275 schreibt: „Es ist den Feinden der katholischen Religion in hohem Grade gelungen, manche falsche Beschuldigung wider sie bei den Pros testanten in Umlauf zu erhalten. Zu diesen durchaus unwahren Beschuldigungen gehört auch die falsche Bes hauptung, daß wir Katholiken den Papst für unfehlbar halten." Man fann daher nur lächeln, wenn v. Kerz, d. Rel. J. Ch. XXI. S. 423, von einem Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes in Glaubenssachen spricht. — Bei allem dem bleibt es aber wie in §. 11 gesagt wurde für den Katholiken heilige Pflicht, sich den feiers lichen Entscheidungen des Papstes zu unterwerfen und das nicht zu glauben und zu lehren, was derselbe namentlich und ausdrücklich verdammt hat; mag diese Verdammung sich auf eine bereits von der ganzen Kirche entschiedene Sache beziehen oder auf eine solche, die noch nicht von der ganzen Kirche feierlich entschieden ist. Daß der Katholik sich im ersten Falle unterwerfen müsse, bedarf keiner weitern Nachs weise, sintemalen ja (nach der Voraussetzung) die Verdammung auf die feierlich entschiedene Glaubenslehre gegründet ist und der Katholik, der sich nicht uns terwirft, eo ipso aufhört Katholik zu sein. Aber auch im zweiten Falle muß sich der Katholik unterwerfen und sich enthalten die verdammten Säße als wahr zu betrachten oder zu lehren - bis die Sache definitiv oder unfehl bar (der Papst ist ja nach dem Gesagten nicht als unfehl, bar anzusehen) entschieden wird. Auch reicht eine solche provisorische Entscheidung, die jedenfalls nach der Analogie des Glaubens abgefaßt sein wird, hin, um Spaltungen

zu verhüten und die Einigkeit in der Kirche zu bewahren. — Daß übrigens der Papst noch vielweniger, als in Glaus benssachen, in der Entscheidung über nacha post olische Thatsachen unfehlbar sei, bedarf, da hierin selbst der ganzen lehrenden Kirche teine Uns fehlbarkeit zukommt (§. 16), keines weiteren Beweises.

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Anmerkung I. Man fragt an dieser Stelle gewöhn. lich, welchen Werth ein Konzil habe, dem der Papst seine Zustimmung versagt. Bekanntlich dekretirte das Konzil von Konstanz sess. 4 et 5, das Generalkonzil sei über den Papst, oder vielmehr, der Ges walt des Generalkonzils (zu Konstanz) habe Jeder, wessen Standes oder welcher Würde er auch sei, selbst der påpstlis chen, zu gehorchen in dem, was zum Glauben und zur Ausrottung des Schisma so wie zur allge meinen Reformation der Kirche Gottes in dem Haupte und den Gliedern gehöre. Dieses Defret ist nie vom Papste genehmigt worden. Gewiß mit allem Rechte bezüglich des ersten Punktes; wenigstens insofern als ein allgemeines Konzil, welches die ganze lehrende Kirche repräsentirt und also unfehl bar ist, ohne den Papst gar nicht gedacht werden kann, so wenig als ein ordentlicher Leib ohne Haupt. Bes züglich der übrigen Punkte, zumal des zweiten, hatte das Dekret aber unter den Umständen, unter welchen es erlassen wurde, seine Richtigkeit. Es gab nämlich damals drei Päpste zugleich, deren Rechtsansprüche auf den påpstlichen Stuhl nicht ermittelt werden konnten, weßwegen aber auch im Grunde keiner derselben Papst war; weil keiner Papst war, so trat das Wahlrecht der Kirche ein, und konnte also in dieser Hinsicht wohl gesagt werden, daß das Generalfonzil (inwiefern nämlich ein solches ohne den Papst möglich ist) über den Papst sei, baß also Jeder, welcher Würde er auch sei, demselben Bes hufs Ausrottung des Schism a's zu gehorchen habe. → Wie hätten wir (die hörende Kirche) uns denn zu verhalten,

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wenn ein aus der Mehrzahl der Bischöfe gebildetes. Kons zil Beschlüsse faßte, denen der rechtmäßige Papst seine Zustimmung versagte? Antwort: Wir müßten, wenn die Des frete sich über Glaubenslehren verbreiteten, die Rich tigkeit derselben, falls sie nicht schon über allen Zweifel ers haben wåre, so lange als der Papst seine Zustimmung nicht gåbe, dahin gestellt sein lassen, weil (wie vorhin bemerkt) ein die ganze Kirche vorstellendes und daher in Glaubenssachen unfehlbares Konzil ohne den Papst und dessen Zustimmung nicht möglich ist; handelte es sich aber um eine bloße Disziplinarsache als solche, d. h. um eine Disziplinarsache, insofern ihre praktische und nicht ihre dogmatis sche Seite in Betracht gezogen wird, dann müßten wir uns wohl, wie es wenigstens scheint, nach den betreffenden Be'schlüssen eines solchen Konzils achten, weil die Ausführung dieser Beschlüsse vielleicht sehr gebieterisch von den obschwes benden Verhältnissen gefordert wird, und weil das dießfällige Urtheil aller Bischöfe mehr Gewicht als das des Papstes allein zu haben scheint. Man hat einmal einem Konzil den Antrag gemacht, den Papst für unfehlbar zu erklären, worauf sich aber dasselbe nicht einließ. Hätte das Konzil sich aber auch auf diese Erklärung eingelassen, oder wåre der Papst auch ohne eine solche Erklärung wirklich unfehlbar; dann wåre derselbe doch gewiß nicht mehr und weiter unfehlbar, als die ganze lehrende Kirche es ist, d. h. seine Unfehlbar. keit würde sich dann doch nur über die in §. 15 angegebenen Punkte erstrecken, und nicht über den Punkt, worum es sich hier handelt.

S. 19. Ueber das Verhältniß des unfehlbaren kirchlichen Lehramtes als Quelle der christ lichen Lehre zur Schrift und Tradition. Schluß des Ganzen.

Weil die ganze Lehre Jesu (nach §. 15) in Schrift und Tradition enthalten ist, so kann das unfehlbare firchliche Lehramt an und für sich keine

Quelle der christlichen Lehre sein, aber für die einzel nen Gläubigen in der Kirche wird es dadurch zu einer Erkenntnißquelle der christlichen Lehre, daß es densel ben den Inhalt und Sinn dieser Lehre aus Schrift und Tradition unfehlbar richtig vorlegt. Und so kann man sagen: Das Lehramt hat zwei Erkenntnißquellen 18) der christlichen Lehre; der einzelne Gläubige dagegen hat deren drei. Freilich stehen Schrift und Tradition, an und für sich die beiden einzigen Quellen der christlichen Lehre, auch dem privaten Gläubigen zu Gebote, um daraus die christliche Lehre zu schöpfen. Allein der private Gläubige kann bei diesem Geschäfte irren, er fann etwas für eine Lehre Jesu nehmen, was keine ist. Da nun aber das kirchliche Lehramt unfehlbar rich. tig angibt, welche Lehren Jesu in Schrift und Tradition enthalten sind, so wird es ja eben hierdurch für die eine zelnen Gläubigen eine eigentliche Erkenntniß quelle der christlichen Lehre. Zudem ist das kirchliche Lehramt nicht bloß unfehlbarer Zeuge, sondern auch unfehlbarer Ausleger deffen, was Schrift und Tradition als Lehre Jesu enthalten. Es ist aber doch gewiß etwas Anderes und Mehs reres, wenn ich zugleich weiß, das sei der bestimmte Sinn dessen, was Bibel und Tradition enthalten, als wenn ich bloß dieses in Bibel und Tradition enthal ten weiß, denn nun ist alle Gefahr, die richtig erkannte Lehre doch noch mißzuverstehen, beseitigt. Und so wird ja das unfehlbare kirchliche Lehramt auch von dieser Seite für die einzelnen Gläubigen eine eigentliche Erkenntniß quelle der christlichen Lehre, und für den christlichen Theologen und Philosophen insbesondre noch ist es

18) Wir sagen Erkenntniß qu ellen; denn der dem Lehramte verheißene Beistand des h. Geistes ist keine Quelle, sondern nur ein Mittel, um aus ienen Quellen, Schrift und Tradition, unfehle bar richtig zu schöpfen.

gleichsam der Beuchtthurm, welcher dieselben bei ihren Fore schungen und Spekulationen vor dem Verirren auf dem Meere der Meinungen bewahrt...

Hiermit sind die zu Anfang des §. 1 gestellten drei Fragen vollaus beantwortet und zwar, zu Gunsten der kathon lischen Sache, durchaus bejaheud. Im Einzelnen håtte zwar Manches ausführlicher erörtert werden können; wir verweisen aber in dieser Beziehung auf den Aufsaß. Ueber den Begriff des Dogma in den Jahrgången 1844, 1845 und 1846 diefer Zeitschrift, welcher als ein Komplement der bisherigen Abhandlung zu betrachten ist.

Wir schließen mit den Worten des Apostels Ephef. 4, 11 ff., die offenbar nur unter Vorausseßung eines fortdauernden unfehlbaren Lehramtes auf Wahrs heit Anspruch machen können: „Und er hat Einige zu Aposteln, Einige zu Propheten, Einige zu Evangelisten, Einige zu Hirteu und Lehrern geordnet....., daß wir alle gelangen zur Einheit des Glaubens und der Ere kenntniß des Sohnes Gottes....; auf daß wir nicht mehr Kinder feien, hin und her fluthend und ges trieben von jedem Winde der Lehre, durch Trug der Menschen, durch Arglist und Kunstgriffe der Verführung, sondern daß wir, Wahrheit übend in Liebe, an Allem zunehmen in ihm, der das Haupt ist Christus u, s. w.“

Vorstudien über das Leben des Raymundus Lullus.

Aus den Dokumenten, die ich hier der Deffentlichkeit übergebe, ersehen wir, daß die Familie des Lullus gleich nach Eroberung der Insel Mallorca dort erwähnt wird. Als der König das gewonnene Land seinen Kampfgenossen austheilt, erhielt ein Ramon Lull mit seinen Brüdern 12 Morgen Lan

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