Obrázky na stránke
PDF
ePub
[ocr errors]

Bischöfe, wohnten dieselben, wie die Natur der Dinge es mit sich brachte, auch in Rom. Erst später, nachdem das Ans sehen der Kardinále durch die Privilegien, welche ihnen von den Päpsten Nikolaus II. und Alexander III. bewilligt wor den, einen so großen Zuwachs erhalten hatte, ertheilte der Papst auch auswärtigen hervorragenden Kirchenfürsten, welche nicht in Rom wohnten, die Kardinalswürde. Bis da hin wurden die Kardinåle Bischöfe und Erzbischöfe, kein Bischof oder Erzbischof wurde Kardinal. Aber wann ist dieses zuerst geschehen? von welchem Papste ist dieses zus erst geschehen? Gewiß nicht zur Zeit Leo's IX. Als die jenigen, denen diese neue Art von Auszeichnung zuerst zu Theil geworden, hat man den Erzbischof von Mailand, Gals dinus Valvasor von Sala, und den Erzbischof von Mainz, Graf Konrad von Wittelsbach bezeichnet, welche beide uns ter Alexander III. (1159-1181) die bezeichneten erzbischöfli Stühle inne hatten. Allein diese Angaben sind nicht genau. Der genannte Erzbischof von Mailand war Kardinal ehe er Erzbischof von Mailand wurde, und der Erzbischof Kons rad von Mainz, welcher von seinem Siße mit Gewalt vers trieben wurde, erhielt für seine Anhänglichkeit an Alerander III. in dessen Kampfe mit seinen Gegenpåpsten das sub. urbikarische Bisthum Sabina zum Lohne, und kehrte so als Kardinal mit Beibehaltung des Bisthums Sabina auf den erzbischöflichen Stuhl zu Salzburg zurück 30). Wenn: nun nach diesem Vorgange auch andere Bischöfe Kardinåle wurden, so wurden sie doch jedesmal Kardinal-Bis schöfe, d. h. sie erhielten eines der sechs suburbikarischen Bisthümer, und mußten auf ihr bisheriges Bisthum ver. zichten; es war noch ein ganz fremder Gedanke, einen Bischof oder Erzbischof zum Kardinal priester oder Kar dinaldiakone zu machen. Erst dritthalbhundert Jahre nach dem Tode Leo's IX. und des Erzbischofs Hermann II. von Köln, um die Zeit des Papstes Bonifazius VIII, (1294

30) Baron. annal. ad an. 1177.

-1303) fing man an, auswärtige Bischöfe unter die Zahl der Kardinalpriester und Kardinaldiakone aufzunehmen 31). Nachdem dieses in einigen Fällen geschehen war, machte (Bertrant de Got) Clemens V., welcher den päpstlichen Stuhl nach Avignon (1305) verlegte, den ausgedehntesten Gebrauch von dieser Art von Beförderung, und kaum wurde ein Kardinal von ihm ernannt, der nicht ein oder mehre Bisthümer besaß, die er unter dem neuen Namen Kommende beibehielte 32).

Unsere Aufgabe fordert, daß wir wieder zu der Ges schichte der trierischen Kirche zurückkehren.

Die trierische Kirche ist in dem Besiße einer Urkunde vom Jahre 975, durch welche der Papst Benedikt VII. dem Erzbischofe Theoderich von Trier und allen seinen Nachfolgern auf ewige Zeiten die Kirche quatuor Coronatorum zu Rom zum Geschenke macht. Diese Schenkung wurde spåter von Leo IX. im ersten Jahre seines Papstthums, im Jahre 1049, von Neuem durch die bereits genannte, an den Erzbis schof Eberhard von Trier gerichtete Bulle bestätigt 33).

Gegen die Aechtheit beider Bullen waltet kein Zweifel ob; es ist eben so ausgemacht, daß die Kirche quatuor Coronatorum zu Rom damals schon ein titulus cardinalitius war, und so ergåbe sich denn hieraus, daß nicht blos der Erzbischof Theodorich von Trier, sondern daß alle seine rechts mäßigen Nachfolger auf dem bischöflichen Stuhle zu Trier

31). Barbosa iuris ecclesiastici universi lib. I. cap. 3. n. 17. Lugd. 1699. Cavallari, institut. iuris canonici, Papiae 1782. tom. I. p. 223. Der Kardinal Platus, in seiner Schrist de Cardinalis dignitate et officio, Lugduni 1623. S. 57., meint, die Bischöfe von Viterbo und Rimini feien die ersten Bischöfe, welche unter Clemens III. (1187-1191) zu Kardinal-Priestern ernannt worden seien. Er hat nicht angegeben, worauf sich diese Unnahme stüßt.

32) Vgl. Döllinger, Handbuch der Kirchengeschichte Bd. II. S. 297. 33) Hontheim 1. c. tom. I. p. 314. Lunig, specileg. ecclestiasticum, tom. I. pars II. pag. 202.

mit der Kardinalswürde bekleidet worden seien. In der That fehlt es nicht an Gelehrten, welche dieser Meinung beipflichten. Um von Mallinckrodt und Auberen nicht zu reden, will ich nur den Christianus Lupus anführen, welcher neuerdings wieder genannt werden und bei welchem wir folgende Stelle Iesen: De Theodorico primo Trevirensium archiepiscopo, qui saeculo decimo sub Leonis octavi pontificatu floruit, scribit magnum Belgii Chronicon: Theodoricus Romae cellam quatuor coronatorum cum omnibus appendicibus suis sibi et suis successoribus in perpetuum acquisivit. Cella ista erat titulus Cardinalis, ideoque et Theodoricus et omnes eius successores dudum fuerunt cardinales presbyteri❝ 34).

Hiernach könnte die trierische Kirche sich einer großen Reihe Bischöfe rühmen, welche mit dem Glanze des Purpurs umkleidet gewesen, und was das Sonderbarste ist, ohne daß diese Bischöfe oder Erzbischöfe selbst etwas davon gewußt haben mögen. Ließe sich übrigens aus der Bulle Benedikt VII. an den Erzbischof Theodorich den Beweis füh ren, daß die trierischen Erzbischöfe durch dieses Aktenstück zu Kardinålen ernannt worden seien, so würde darin ein gewichtvolles Vorurtheil für die Entscheidung der kölnischen Frage im Sinne unserer Gegner gefunden werden müssen. Aber wir haben von dieser Seite nichts für unsere Sache zu fürchten, wir sind überzeugt, daß die trierischen Erzbischöfe eben so wenig durch jene Urkunde zu Kardinålen ernannt worden sind, als die Erzbischöfe Kölns durch die Bulle Leo's IX.

Wåren die Erzbischöfe von Trier durch jene Urkunde zu geborenen Kardinálen ernannt worden, so müßte es doch in hohem Grade auffallen, daß nie ein trierischer Erzbischof sich selbst als Kardinal auf den Grund jenes Aftenstückes betrachtet hat; daß kein einziges Verzeichniß der römischen Kardinále, welche in Rom selbst und unter Benutzung der ausgedehnte

34) Christiani Lupi, oper. tom. IV. p. 207. ed. Veneta. ર 1724. fol.

ften Quellen aufgestellt worden sind, einen Erzbischof von Trier als Kardinal titulo quatuor coronatorum aufführt; daß auch die Schriftsteller der trierischen Kirche Brower, Hontheim und Joh. Jak. Moser im Staatsrechte von Trier, obgleich sie die Bulle Benedikt VII. kennen, und sie abdrucken lassen, dennoch von der Kardinalswürde, welche durch dies felbe verliehen worden sein soll, standhaft schweigen.

Die Urkunde Benedikt's VII., die in unverleßter Gestalt vor uns liegt, enthält aber auch nicht den entferntesten Wink, daß dem Erzbischofe von Trier dadurch die Kardinalswürde ertheilt werden sollte. Theoderich hatte sich die Gunst des römischen Stuhles in hohem Grade verdient, ,,weil er größere Anhänglichkeit an den Stuhl Petri bewies sen als Andere, weil er die verfallenen Klöster wieder hergestellt, und weil er sich durch keine Gefahren und Mühsale der weiten Reise hatte abhalten lassen, die Gråber der Apostel öfter, als Andere es gethan, zu besuchen.“ Um diese Gesinnung zu belohnen und zu nähren, schenkte der Papst dem Theoderich und der trierischen Kirche, die cella quatuor coronatorum cum omnibus appendiciis suis, aquis scilicet, aquarumque decursibus, pratis, pascuis, vineis, silvis, cultis et incultis curtibus et mansis. In dem ganzen Aktenstücke ist aber, wie bereits bemerkt, nicht die allerleiseste Andeutung, daß mit diesen Gütern auch die Kardinalswürde verbunden sein soll, und um dieser Annahme irgend einen Schein zu geben, muß man behaupten, die Rdmer håtten in dieser Urkunde einen Weg der Mittheilung eingeschlagen, welcher sich sonst nirgendwo, als in der Bulle Leo's IX. findet.

Aber wie soll man sich denn diese Schenkung erklären? Man legte in Rom, wie viele Bullen und selbst kirchenrechtliche Vorschriften beweisen, einen sehr hohen Werth darauf, wenn Bischöfe sich daselbst persönlich vorstellten; und je angesehe ner, je einflußreicher der Bischof war, desto lieber wurde er in Rom gesehen. Um diesen das Erscheinen in Rom zu ers leichtern, sie dazu einzuladen, hatte man z. B. den Patriarchen

von Antiochien, Jerusalem, Alexandrien und Konstantinopel jedem eine Kirche - daher die sogenannten Patriarchalkirchen in Romnebst Wohnung in Rom angewiesen, ohne daß ihnen irgendwie die Kardinalswürde dadurch wåre beigelegt wor den. Wenn man nun so angesehenen Erzbischöfen oder Pris maten, wie der Erzbischof von Trier es war eine eigene Wohnung in Rom verliehe, so findet dieses in dem Beispiele jener Patriarchen seine hinlängliche Erklärung 35). :.

Eine solche Verleihung war aber nicht blos zufällig, sondern es läßt sich auch eine höhere Bedeutung darin finden. Der Papst hatte den Patriarchen der ältesten christli chen Zeit Kirche und Wohnhaus in Rom geschenkt; wie nun St. Johann im Lateran, die Kirche des Papstes unter den übrigen Patriarchalkirchen hervorragte, so wurde der Papst selbst durch die Anwesenheit der Patriarchen recht eigentlich in seiner Suprematie über die gesammte Kirche emporgehos ben. Nachdem die Kirche sich auch in Deutschland ausges breitet und ihre Hierarchie ausgebildet hatte, mußte man nach jener Analogie auch die Primaten und hervorragendsten Bischöfe Deutschlands in ähnlicher Weise, wie die orien talischen Patriarchen nach Rom hinziehen, und, dem sich im Abendlande ausbreitenden Kirchenbau neue Stüßen und neue Säulen hinzufügen, und dieses geschah durch Verleihung von Kirche und Wohnung zu Rom. Die Bedeutung, wel che Trier in geistlicher Beziehung und Alter vor Köln voraus haben mochte, wenigstens selbst geltend machte, wurde durch die Macht und den politischen Einfluß der kölnischen

35) Der Unterschied zwischen Patriarchen und Primaten kömmt hier nicht in Betracht. Nach Papst Martin V. ist sogar kein unterschied zwi= schen beiden Würden. Cum primates et patriarchae unum sint et solum nomine differant, declaramus, Ioannem Toletanum, qui Hispaniarum primas est, archiepiscopos non primates praecedere debere, quemadmodum patriarchae illos hactenus praecesserunt. S. Collectio Concil. Hispaniae ed. card de Aguire, tom. III. p. 340.

« PredošláPokračovať »