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KATHOLISCHES

EHERECHT.

NACH DEM HINTERLASSENEN MANUSKRIPTE DES + GEISTLICHEN RATES
UND LYCEALPROFESSORS

DR. JOHANN ANTON ENGLMANN,

MIT BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DES IN DEUTSCHLAND
GELTENDEN CIVIL-EHERECHTS, SOWIE DER DIÖZESAN-VORSCHRIFTEN
DER DIÖZESE REGENSBURG

BEARBEITET VON

LUDWIG STINGL,

PRIESTER DER DIÖZESE REGENSBURG.

MIT OBERHIRTLICHER DRUCKGENEHMIGUNG.

REGENSBURG 1901.

ALFRED COPPENRATH'S VERLAG

(H. PAWELEK.)

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Druck der Kgl. Universitätsdruckerei von H. Stürtz in Würzburg.

Vorrede.

Dr. Johann Anton Englmann, bischöflich geistlicher Rat, Professor für Kirchenrecht und bayerisches Verwaltungsrecht am kgl. Lyceum in Regensburg, war geboren am 11. Juni 1817 zu Kirchendemmenreuth, Pfarrei Parkstein, in der Oberpfalz. Nachdem er die humanistischen Studien in Weiden und Amberg glänzend absolviert hatte, bezog er 1837-41 die Universität München, wo er Philosophie und Theologie studierte. Am 15. Juli 1841 zum Priester geweiht, wirkte er als eifriger Seelsorger bis 1844 als Kooperator in Nabburg. 1844 bezog er wieder die Universität München und promovierte dortselbst „cum eminentia“ am 7. März 1846.

Am 13. Juni 1847 wurde Dr. Englmann zum Professor der Kirchengeschichte und des Kirchenrechtes, der Patrologie und hebräischen Sprache am Lyceum in Amberg ernannt, wo er bis zur Aufhebung der theologischen Sektion des dortigen Lyceums wirkte. Am 5. September 1863 wurde er als Professor des Kirchenrechtes und der Patrologie nach Regensburg versetzt. Im Jahre 1864 gab er Patrologie ab und erhielt dafür das mühsame Kolleg des bayerischen Verwaltungsrechtes zugewiesen.

Als Schriftsteller trat Dr. Englmann zum erstenmale auf 1844 mit der gekrönten Preisschrift: „Historisch-exegetische Abhandlung über I. Cor. 12-14 über die Charismen, besonders die Glossolalie." Auch war er Mitarbeiter an dem „Religionshandbuche für die Gymnasien des Königreichs Bayern." Im

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Jahre 1851/52 schrieb er das Programm: „Vindiciae Cyprianae seu disquisitio historica, qua S. Cypriano erroris, in quo ille de baptismo ab haereticis collato versatus est, veniam merito dandam esse, demonstrare conatur J. A. Englmann“, eine historisch, dogmatisch und patristisch gleich glänzende Abhandlung in klassischem Latein. Die 1853 bei Manz in Regensburg erschienene 11. Auflage der „Institutiones juris ecclesiastici" von Schenk in zwei Bänden war von Dr. Englmann vollständig umgearbeitet worden. Im Jahre 1871 gab er das „Handbuch des bayerischen Volksschulwesens“ heraus, von welchem 1879 die 2. Auflage erschien. (Die 3. Auflage 1887 und die 4. 1896 von Eduard Stingl, Kongregationspräses in Straubing, herausgegeben.)

Während der Bearbeitung der 3. Auflage dieses Werkes rief ihn ein Schlaganfall in der Nacht des 2. November 1886 aus diesem Leben ab.

Über die Bedeutung Dr. Englmanns als Lehrer des Kirchenrechtes auch nur ein Wort zu sagen, hiesse Eulen nach Athen tragen. Ein Beweis dafür ist die grosse Begeisterung, mit welcher jetzt, 14 Jahre nach seinem Tode, noch seine zahlreichen ehemaligen Schüler von ihm sprechen. Ein Beweis dafür ist auch der, dass seine Schüler schon zu seinen Lebzeiten, wenn auch ohne sein Wissen und gegen seinen Willen, ein Kollegienskriptum seiner Vorlesungen des Kirchen- und Verwaltungsrechtes bei X. Rief in Regensburg authographisch vervielfältigen liessen.

Nach seinem Tode wurde denn auch fort und fort von seiten seiner Schüler der Wunsch geäussert, es möchten die Skripten des Verewigten, insbesondere seine Vorlesungen über katholisches Eherecht, durch den Druck veröffentlicht und so weiteren Kreisen zugänglich gemacht werden.

Auf Ersuchen der verehrlichen Verlagshandlung Coppenrath (H. Pawelek) in Regensburg versuchte daher der Unterfertigte die Bearbeitung des Eherechtes nach den hinterlassenen Skripten des seligen Professors Dr. Englmann.

Leider waren indes dieselben nur sehr lückenhaft erhalten, indem wichtige Partien, z. B. Dispensationswesen, Eheprozess

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